
Ein nichtiger VA ist gem. § 43 III VwVfG unwirksam. Im Gegensatz zu einem nur rw VA entfaltet der nichtige VA von vornherein automatisch keine Rechtswirkung. Nichtigkeitsgründe nennt § 44 VwVfG. Zwingende Gründe sind in § 44 II VwVfG geregelt; Gründe, die nicht zur Nichtigkeit des VA führen, in § 44 III VwVfG...
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